
Dr. Krayer Rechtsberatung GmbH
Erbschaftsteuer | Schenkungsteuer
Wir beraten ausschließlich im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts; hierauf sind wir spezialisiert.Dieses Rechtsgebiet ist eine Disziplin, in der das zivile Erbrecht und das komplexe Steuerrecht miteinander verknüpft sind. Juristische Expertise ist daher neben einer steuerrechtlichen Spezialisierung unverzichtbar.

Dr. Matthias Krayer
Der Geschäftsführer der Dr. Krayer Rechtsberatung GmbH ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker. Nach seinem juristischen Studium war er zunächst für das Finanzamt tätig. Heute verfügt er als Berater über jahrelange Expertise bei der steueroptimalen Testamentsgestaltung und Erbfallabwicklung. Dr. Krayer wurde im Stiftungsrecht zur Frage, ob sich die Stiftung als Instrument für die Nachfolge in Familienunternehmen eignet, promoviert.
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Maßgeblichkeit der Erbschaftsteuer
Ob und in welcher Höhe Ihre Erben Erbschaftsteuer zahlen werden, hängt in maßgeblicher Weise von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers ab. Im Ergebnis bestimmt also er durch seine letztwillige Verfügung, was von seinem Lebenswerk in der Familie erhalten bleibt. Deshalb ist es sinnvoll, steuerliche Überlegungen von Anfang an in die Nachfolgeplanung zu integrieren, auch wenn sie nicht immer im Vordergrund stehen.
Das Handelsblatt bezeichnete die Erbschaftsteuer als die Dummensteuer Deutschlands (Handelsblatt Kommentar Martin Greive, 25.05.2021): „Während bei jeder normalen Erbschaft der Fiskus hinlangt, zahlen Superreiche dank umfassender Gestaltungsmöglichkeiten oft Nullkommanull. Die Steuer gleicht damit weder ungleiche Startbedingungen für unterschiedliche Bevölkerungsschichten, noch tariert sie die ungleiche Vermögensverteilung aus“.
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Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu verwirklichen und dabei die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, die das Gesetz bietet. Durch lebzeitige Übertragungen, sinnvolle testamentarische Gestaltungen und strategische Maßnahmen nach dem Tod.
Bereits im Rahmen eines ersten unverbindlichen Gesprächs errechnen wir indikativ Ihr individuelles Steuersparpotenzial, erörtern Fragen der Gerechtigkeit, Pflichtteilsansprüche und vieles mehr. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.
Schenkungen zu Lebzeiten
Die lebzeitige Schenkung von Grundbesitz oder sonstigem Vermögen auf die nächste Generation reduziert – wenn Sie richtig gestaltet wird - Erbschaftsteuer in erheblichem Maße. Zudem kann Vermögen zielgerichtet weitergegeben werden.
Wir entwickeln Ihren Nachfolge- und Schenkungsplan, um Freibeträge und günstige Steuersätze auszunutzen, zur Schonung der Liquidität Ihrer Erben. Dabei berücksichtigen wir auch andere wichtige Aspekte, etwa die Erhaltung von Vermögen innerhalb der Familie, die Sicherstellung der Versorgung, die gerechte Verteilung von Vermögen, Pflichtteilsansprüche und Abschmelzfristen.
Bereits im Rahmen eines ersten unverbindlichen Gesprächs errechnen wir indikativ Ihr Steuersparpotenzial, erörtern Fragen der Gerechtigkeit, Pflichtteilsansprüche und vieles mehr. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen. Lernen Sie uns unverbindlich kennen.


Gestaltung Ihres Testaments
Betrachten Sie es als ein Privileg, dass Sie über Ihren eigenen Tod hinaus Verfügungen über Ihr Vermögen treffen dürfen; und machen Sie davon Gebrauch! Damit Ihr Vermögen erhalten bleibt, Streit vermieden und eine unnötig hohe Steuerbelastung verhindert wird.
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Planen Sie aktiv die Vermögensnachfolge, unabhängig davon, ob Sie eine „klassische Familie“, eine Patchworkfamilie, alleinstehende Person, eine Familie in einer Sondersituation (zum Beispiel bei Vorhandensein von behinderten Kindern) oder wenn Sie Unternehmer sind.
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Bereits im Rahmen eines ersten unverbindlichen Gesprächs errechnen wir Ihr Steuersparpotenzial in einem ersten Schritt indikativ, erörtern Fragen der Gerechtigkeit, mögliche Pflichtteilsansprüche und vieles mehr. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.
Nach Eintritt des Erbfalls
Sogar nach Eintritt des Erbfalls stehen den Erben noch Gestaltungsmittel zur Steuerminimierung zur Verfügung. Der Spielraum ist allerdings begrenzt und an strikte Fristen gebunden. Gerne können Sie uns kurzfristig kontaktieren und ein erstes Informationsgespräch führen. Wir erläutern den weiteren Ablauf und Sie lernen und kennen; unverbindlich für Sie.
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Wir unterstützen Sie bei der Auslegung eines Testaments, der Beantragung des Erbscheins und übernehmen die Erstellung und Abgabe Ihrer Erbschaftsteuererklärung.

ABLAUF DER BERATUNG
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NEHMEN SIE KONTAKT AUF
Schreiben Sie uns eine Mail
​​​​​​​kontakt@krayer-steuer.de
oder rufen Sie an:
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Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie.
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DAS ERSTE GESPRÄCH
Vererben und Erben sind sensible Themen.
Im Rahmen eines ersten Gesprächs erörtern wir die Sache, kalkulieren indikativ und überschlägig Ihre Steuerbelastung und erörtern mögliche Einsparpotenziale.
Das Wichtigste ist aber, dass Sie und wir Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen haben.
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Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Die bei unserer Beauftragung zu erwartenden Gebühren werden transparent vereinbart.
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INDIVIDUELLES KONZEPT
Jeder Erbfall ist einzigartig.
Wir analysieren Ihre Situation und die steuerliche Belastung. Darauf basierend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept und gestalten Ihren Erbfall.
Von der ersten Schenkung bis hin zur Erbfallabwicklung und Abgabe Ihrer Erbschaftsteuererklärung.
Nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen das Gesetz bietet. Ihre Erben werden es Ihnen danken!