Die ungleiche Verteilung von Vermögen | Güterstandsschaukel
- 16. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Der Fall:
Wie viele andere ihrer Generation hatten auch der heute 70-jährige Manfred und die 68-jährige Frauke bei Beginn ihrer Ehe nichts, keine Kinder und kein Vermögen.
Heute sind 2 Kinder und 4 Enkelkinder da und ein Vermögen von insgesamt 3, 0 Mio. €, bestehend aus dem gemeinsamen Einfamilienhaus, einer vermieteten Immobilie sowie Geld und Wertpapieren. Manfred besitzt davon 2,5 Mio. und Frauke, die sich um die Kinder gekümmert hat, „nur“ 0,5 Mio. - in Form der Hälfte des gemeinsam genutzten Einfamilienhauses.

Steuerliche Aspekte:
Steuerlich läßt sich in diesem Fall viel diskutieren. Uns geht es aber an dieser Stelle nur darum, dass das Vermögen ungleich verteilt ist, 2,5 Mio. bei Manfred und 0,5 Mio. bei Frauke. Das Problem liegt auf der Hand. Die erbschaftsteuerlichen Freibeträge für Manfred reichen nicht, während sie bei Frauke nicht ausgeschöpft werden können. Anders betrachtet: würde das Vermögen von 3 Mio. € jeweils zu ½ bei beiden angesiedelt, würde sich in bestimmten Konstellationen eine wesentlich geringere oder gar keine Steuerbelastung ergeben, je nachdem, wie die Nachfolgeplanung aussieht; dabei will ich Ihnen die Einzelheiten ersparen; es ist komplizierter als auf den ersten Blick gedacht.
Eines ist aber sicher: Manfred kann auf Frauke 1. Mio. übertragen, ohne dass diese Übertragung eine Schenkung darstellt, denn es handelt sich um den Ausgleich des Zugewinns, ist damit keine freigiebige Zuwendung, sondern eine rechtliche Verpflichtung und damit schenkungsteuerfrei.
Was wir empfehlen:
Die Güterstandsschaukel ist eine Spezialität. Ob ihre Durchführung sinnvoll ist, muss im Einzelfall betrachtet werden. Diese Betrachtung ist sie in jedem Fall wert. Gerne erörtern wir mit Ihnen dieses Thema. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.
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