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Die Familiengesellschaft - ein auch steuerlich sinnvolles Instrument?

  • 16. Juli 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Juli 2025


Der Fall: 


Manfred und Frauke leben in Frankfurt. Ihre Kinder sind aus dem Haus und insgesamt blicken sie auf ein erfülltes Leben zurück. Sohn Sebastian lebt mit seiner Ehefrau in München, Kinder haben die beiden nicht. Theresa, die Tochter, ist ebenfalls verheiratet; sie hat zusammen mit Ihrem Ehemann Stefan zwei Söhne, die Enkel von Manfred und Frauke.

 

Im Vermögen von Manfred und Frauke befinden sich einige Immobilien, deren Wert in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Immobilienhausse gestiegen ist. Teilweise stammt dieser Grundbesitz bereits von den Großeltern.



Fragen und Überlegungen:

 

Eine Sache beschäftigt sie aber seit Jahren. Sie wissen, dass es sinnvoll ist, Vermögen lebzeitig und unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die nächste, vielleicht sogar die übernächste Generation, zu übertragen. Aber zu viele Fragen sind unbeantwortet und unklar:  

  • als Nießbraucher können sie nicht mehr über die Immobilien zu verfügen, da die Kinder Eigentümer geworden sind;

  • wenn eines der Kinder überschuldet ist, kann ein Gläubiger in den Miteigentumsanteil der übertragenen Immobilie vollstrecken;

  • die Einzelübertragung verschiedener Immobilien auf Kinder führt häufig zum Streit;

  • zwischen den Miteigentümern werden keine Regeln aufgestellt und die gesetzlichen Regelungen sind unzureichend und unpassend;  

  • bei Tod oder Scheidung der Kinder gelangt das Familienvermögen zu den Schwiegerkindern, was unter Umständen auch dann, wenn man seine Schwiegerkinder liebt, wenig sinnvoll ist.

  • die exakte Ausnutzung der Steuerfreibeträge ist schwierig;

  • durch den Nießbrauch an vermieteten Objekten werden die Mieteinnahmen steuerlich voll den Eltern zugerechnet und eine einkommensteuerliche Verlagerung auf die Kinder wird verhindert.


Bei Manfred und Frauke kommt eine weitere Frage dazu.

Sohn Sebastian hat keine Kinder und wird voraussichtlich auch keine mehr bekommen. Dadurch droht, dass das bereits von den Großeltern stammende Vermögen außerhalb der Familie versickert. Das ist nicht im Sinne von Manfred und Frauke, auch wenn beide der Auffassung sind, dass Sebastian zu Lebzeiten vollständig an diesem Familienvermögen partizipieren soll.


Was wir empfehlen:

Manfred und Frauke benötigen ein vernünftige Beratung, bei der die Übertragung von Vermögen auf der einen und die Errichtung eines Familienpools auf der anderen Seite thematisiert werden.


Für einen Familienpool könnten sprechen:


  1. Bündelung des Familienvermögens in einer Gesellschaft;

  2. Steuerung des Vermögens über Generationen durch Gestaltung des Gesellschaftsvertrags/Generationsübergreifende Regelungen

  3. Heranführung der nächsten Generation an das Familienvermögen;

  4. Verhinderung der Zerschlagung des Vermögens insbesondere im Erbfall durch strenge gesellschaftsrechtliche Kündigungs- und Abfindungsregelungen;

  5. Alleinige Geschäftsführung durch den Schenker solange dieser dies wünscht;

  6. Ausgestaltung der Gewinnbezugsrechte und Stimmrecht in der Gesellschaft zugunsten des Schenkers unabhängig von den tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen;

  7. Verhinderung des Zugriffs auf das Vermögen durch Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder, Geschiedene und Gläubiger durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag („asset protection“);

  8. Disziplinierung der Kinder durch gesellschaftsrechtliche Verbote und Gebote (z.B. Abschluss eines Ehevertrages) zum Schutz des Vermögens;

  9. Optimale Planung von Erbschaft-/Schenkungsteuer durch frühzeitige und vollständige Nutzung von Freibeträgen

  10. Schutz vor Gläubigern des Schenkers und der Beschenkten sowie vor Unterhaltsansprüchen früherer Ehegatten des Schenker

  11. Senkung der Einkommensteuerlast durch Zuordnung von Einkünften an Personen mit geringem Steuersatz

  12. Langfristige Einsparung von Vollzugskosten und schrittweise Übertragung von Vermögen auf Familienangehörige durch einfache Übertragung von Gesellschaftsanteilen;

  13. Schaffung von neuem AfA-Volumen für vermietete Grundstückswerte durch Nutzung des AfA-Step-Up (gewerblich geprägter Familienpool)


Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten. Wir haben uns auf die steueroptimale Nachfolge­ und Testamentsgestaltung spezialisiert. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie. Ein erstes allgemeines Informationsgespräch ist kostenfrei.

 
 
 

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